DB-Tickets
Zu Fahrkarten der DB AG, die für die Nutzung von IC-/EC- und ICE-Zügen über eine Distanz von mindestens 100 km ausgestellt werden und mit einem BahnCard-Rabatt versehen sind, wird der Service "CityTicket" für folgende aufgeführten Zielorte im RMV hinzugefügt:
Zielort | Gültigkeitsbereich |
Bad Homburg | Tarifgebiet 5101 |
Darmstadt | Tarifgebiete 4001 (Darmstadt Mitte), 4035 (Darmstadt-Arheilgen) und 4045 (Darmstadt-Eberstadt) |
Frankfurt am Main | Tarifgebiet 5000 ohne Flughafen |
Fulda | Tarifgebiet 2001 |
Gießen | Tarifgebiet 1501 |
Hanau | Tarifgebiet 3001 |
Mainz | Tarifgebiet 6500 - bis zum Rhein, ohne Wiesbaden, Ginsheim, Gustavsburg und Walluf |
Marburg | Tarifgebiete 0501, 0540, 0546 |
Offenbach am Main | Tarifgebiet 3601 |
Wiesbaden | Tarifgebiet 6500 - bis zum Rhein, ohne Mainz, Ginsheim, Gustavsburg und Walluf |
Das Vorliegen des Services ist zu erkennen, wenn die Fahrkarte den Vermerk "+City" nach dem Zielbahnhof aufgedruckt hat. Die Fahrkarte berechtigt dann am Zielort zur Weiterreise mit allen RMV-Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, SE-, RB- und RE-Züge) in Richtung auf das endgültige Fahrtziel. Bei Rückfahrkarten kann die Rückreise mit den genannten RMV-Verkehrsmitteln angetreten werden.
Die Fahrtberechtigung bei der Hinfahrt (Fahrt vom Bahnhof) bezieht sich auf das Datum des Zangenabdrucks des Zugbegleiters. Bei der Rückfahrt (Fahrt zum Bahnhof) gilt das auf dem Fahrschein angegebene Datum. Das CityTicket gilt für alle Inhaber der Fahrkarte. Die Fahrtberechigung am Zielort gilt innerhalb der Tarifgebiete (siehe Auflistung), die das Stadtgebiet beschreiben. In Frankfurt ist die Fahrt zum Flughafen nicht gestattet.
Für Inhaber der BahnCard 100 gilt die Fahrtberechtigung ebenfalls in den oben genannten Räumen. Hier kann sogar beim Start der Reise der Service "CityTicket" genutzt werden.
BahnCard 25/BahnCard 50
Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 erhalten für Einzelfahrten in den Preisstufen 5, 6, 7, 17 und 45 im RMV einschließlich der Übergangstarifgebiete um 25 % ermäßigte Einzelfahrkarten. Diese Regelung gilt auch für Kinder bis 14 Jahre. Einzelfahrkarten zur BahnCard gelten ausschließlich auf Schienenverkehrsprodukten außer U- und Straßenbahnen. Zuschläge sind immer voll zu zahlen - auch bei Einsatz der BahnCard First sind Zuschlagkarten für die 1. Klasse zu erwerben.
Die BahnCard 100 gilt als Nachfolgeprodukt der DB-Netzkarte im Sinne dieses Absatzes nicht als BahnCard.
BahnCard 100
Für die BahnCard 100 kann beim Start der Reise der Service "CityTicket" genutzt werden. Außerhalb der CityTicket-Regelung gilt die BahnCard 100 ausschließlich auf allen regionalen Schienenverkehrsprodukten. Die Nutzung der 1. Klasse ist mit einem Zuschlag pro Person und Fahrt möglich.
Die BahnCard 100 ist nicht übertragbar und es gilt keine Mitnahme- und Anschlussfahrkartenregelung.
Schönes-Wochenende-Ticket
Am Wochenende kann man in vielen Bahnen besonders günstig mit diesem Ticket fahren.
Das Schönes-Wochenende-Ticket der DB AG gilt auf allen RMV-Schienennahverkehrsprodukten außer U- und Straßenbahnen. Auf allen weiteren Verkehrsangeboten des RMV ist dieses Angebot nicht gültig. Der Ausschluss gilt für die Linien der regionalen Omnibusgesellschaften auch dann, wenn es sich hierbei um Schienenersatz- oder Parallelverkehre handelt. Ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. Das Schönes-Wochenende-Ticket ist nicht übertragbar und es gilt keine Mitnahme- und Anschlussfahrkartenregelung.
Das Schönes-Wochenende-Ticket erhalten Sie in unseren VGO ServiceZentren und allen Verkaufsstellen der DB AG. Es gelten die Deutsche-Bahn-AG-Beförderungsbedingungen "Schönes-Wochenende-Ticket". In den Übergangstarifgebieten gelten die jeweiligen Regelungen des kooperierenden Verbundes.
Fernverkehrs-Nutzung von IC-/EC-Zügen innerhalb des RMV
RMV-Zeitkartennutzer, die auch die IC-/EC-Züge der DB AG nutzen möchten, erwerben zu Ihrer RMV-Zeitkarte einen Aufpreis gemäß Deutsche-Bahn-Tarif. Die Aufpreise werden ausschließlich von der DB AG verkauft.
IC-/EC-Züge dürfen nicht mit Einzelfahrkarten, Tageskarten, Gruppentageskarten, 9-Uhr-Karten, SchülerjahresKarten, SemesterTickets und KombiTickets genutzt werden. Auf den Fernverkehrszügen gelten abweichende Bestimmungen. Somit kommen die Mitnahme- sowie die Anschlussfahrkartenregelung dort nicht zur Anwendung.
ICE und die Fernverkehrsergänzungskarte
ICE-Züge können ausschließlich mit Fahrausweisen gemäß DB-Tarif genutzt werden.
Kunden der DB AG, die eine persönliche Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung der DB AG besitzen, bietet der RMV als Ergänzung für die Nutzung der lokalen und regionalen Verkehrsmittel rabattierte Zeitkarten - die "Fernverkehrs-Ergänzungskarten" - an. Eine Übersicht der Tarifstellen, die jeweils in den Preisstufen 1 bis 5 und 13 - jedoch nicht für Relationen des Übergangstarifs- erhältlich sind, bekommen Sie in der RMV-Preisliste.
Die Fernverkehr-Ergänzungskarte darf nur ab dem Start- oder Zielbahnhof der zugehörigen ICE-Streckenzeitkarte ausgestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren VGO ServiceZentren.
Ergänzungen und/oder Details finden Sie in folgenden herunterladbaren Dateien:

